ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN

Art. 1

In diesen Bedingungen wird die B.V. Nethroma genannt „Auftragnehmer“ und derjenige, der den Auftrag erteilt als „Auftraggeber“. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen. Mündliche und telefonische Vereinbarungen durch den Auftragnehmer bedürfen der Schriftform um für den Auftraggeber bindend zu sein.

Abweichungen der bestehende Bedingungen gelten nur, wenn der Auftragnehmer sich hiermit schriftlich einverstanden erklärt.

 

Art. 2

Alle Angebote, Preisangaben, wiederkehrende Bedingungsangaben und Lieferzeiten sind unverbindlich.

 

Art. 3

Alle Preise sind ohne Mehrwertsteuer und Transportkosten und gelten in Euro.

Art. 4

Bestellungen sind sofort nach Erteilung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer bindend für die erstgenannte Person.

 

Der Auftragnehmer ist allerdings erst hieran gehalten nachdem und sofern er diese Bestellung schriftlich akzeptiert hat. Zusagen und/oder Aufträge von/an Vertreter(n) oder andere Mitarbeiter(n) oder Agenten von dem Auftragnehmer, sind nur bindend für den Auftragnehmer, wenn sie schriftlich von dem Auftragnehmer bestätigt sind.

Art. 5

Zahlung dient innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum statt zu finden.

Der Auftragnehmer ist jederzeit dazu berechtigt, die Zahlung oder Teilzahlung der Auftragssumme im voraus zu fordern.

Bei verspäteter Zahlung ist der Auftraggeber rechtens dazu verpflichtet, ohne nähere Angaben, über die von ihm verschuldete Summe1,5% Zinsen pro Monat zu zahlen, sprich Teile des Monats, vom Verfalldatum ab.

Wenn der Auftragnehmer nach mehrere Mahnungen keine Zahlung empfangen hat wird die Forderung einem Anwalt übertragen. Die damit verbundere Kosten betragen 15% des Rechnungsbetrages mit einem Mindestwert van € 70,–.

Art. 6

Die von dem Auftraggeber bestellte Ware bleibt, bis zur völligen Zahlung durch den Auftraggeber, im Besitz des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, die Ware an Dritte zu veräußern bevor die völligen Zahlung an den Auftragnehmer stattgefunden hat. Der Auftraggeber ist nicht dazu befugt die Ware zu verarbeiten, oder in Eigentum abzugeben, zu vermieten oder als Leihgabe zu geben, anders als konform der normale Geschäftsvorgang oder als die normale Bestimmung der Ware. Im Falle der nicht pünktlichen Zahlung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht die verkaufte Ware ohne Aufforderung oder Inverzugsetzung zurück zu nehmen. Weiterhin gilt verlängertes Eigentumsvorbehalt.

 

Art. 7

Rücksendungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Auftragnehmer werden nicht akzeptiert.

Reklamation auf Qualität der gelieferte Ware, eventuelle Fehler bei der Zusammenstellung der Ware oder in den Rechnungen, dienen, um Ihre Gültigkeit zu behalten, innerhalb acht Tagen nach Wareneingang, c.q. die Rechnungen, versehen mit einer ausführlichen schriftlichen Beschreibung der Reklamation, und immer versehen mit Datum und Rechnungsnummer, bei dem Auftragnehmer eingegangen sein.

Reklamationen bezüglich versteckter Fehler können ausschließlich schriftlich geltend gemacht werden, innerhalb acht Tagen nachdem die Fehler durch den Auftraggeber festgestellt wurden, unter Angabe des Rechnungdatums und –Nummer.

Reklamationen geben dem Auftraggeber nicht das Recht seine Zahlung auszusetzen. Wenn eine Reklamation berechtigt ist, wird der Auftragnehmer, nach seiner Wahl, die betreffende Ware oder Teile davon, oder eine angemessene Entschädigung bezahlen, maximal zu dem Rechnungswert der gelieferten Ware, worauf sich die Reklamation bezieht, in dem Sinne, dass eventuelle Anfahrt- und Lohnkosten an den Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Der Auftragnehmer ist zum weiteren Schadensersatz und Vergütung des indirekten Schadens nicht verpflichtet.

Weiterverkauf und/oder Verwendung von all unseren Artikeln geschieht nach eigenem Risiko des Auftraggebers.

Art. 8

Überschreitung des Liefertermins oder eine Abweichung von den durch den Auftraggeber angegebenen Modelle c.q. Spezifikationen gibt dem Auftraggeber nicht das Recht auf Schadensersatz oder bietet keine Einhaltung jeglicher Verpflichtung seitens des Auftragnehmers. Unter höhere Gewalt wird verstanden Umstände ohne den Willen und das Zutun des Auftragnehmers von welcher Art auch immer, darunter wird auch verstanden, das in Verzug geraten von Lieferanten gegenüber den Auftragnehmer, wodurch eine Einhaltung oder weitere Einhaltung des Vertrages berechtigterweise vom Auftragnehmer nicht erfüllt werden kann. Im Falle höherer Gewalt ist der Auftragnehmer berechtigt die Lieferzeit für die Zeit der Verzögerung zu verlängern, als auch den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden und solches findet statt ohne richterliche Vermittlung.

 

Art. 9

Obwohl die zu liefernden Ware durch den Auftragnehmer mit größter Sorgfalt eingekauft wurde, akzeptiert der Auftragnehmer keine Haftung für Schaden für oder an den Auftraggeber oder an Dritte oder Ware hieraus entstanden, welcher Schaden Folge sein kann von dem Gebrauch oder Wirkung von jeder durch den Auftragnehmer gelieferten Ware, auch nicht wenn der Schaden resultiert aus Mängel der gelieferten Ware.

 

Art. 10

Auf alle Angebote des Auftragnehmers und Vereinbarungen gilt, ungeachtet Lieferorte, ausschließlich Niederländisches Recht.

Alle Konflikte die entstehen können aus einem Angebot oder einer Vereinbarung, als auch aus eventuellen weiteren Vereinbarungen, werden vorgelegt an den zuständigen Richter im Arrondissement Zwolle, mit Ausnahme das Recht des Auftragnehmers eine etwaige Rechtsangelegenheit zu beantragen bei dem Richter, der nach normaler Befugnisreglung zugelassen ist.